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Fortbildung von Referenten/Trainern nach BKrFGV

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG ist seit 2006 in Deutschland in Kraft und soll als umgesetzte EU-Richtlinie europaweit für eine einheitliche Weiterbildung von LKW- und Busfahrern führen. Ziel ist es, den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Umwelt weniger zu belasten.

Die alle fünf Jahre zu erfolgenden Weiterbildungen sind gesetzlich immer wieder angepasst und reformiert worden. Alle Trainer und Referenten müssen im Zeitraum von vier Jahre eine Fortbildung mit mindestens 24 Stunden themenbezogenen Unterricht nachweisen.

Referenten- und Trainerfortbildungen (Tagesseminar) zu folgenden Themen:

  • Allgemeine Methodik/Didaktik
  • Rhetorik und Kommunikation
  • Gesetzliche Kenntnisbereiche nach dem BKrFQG bzw.
    BKrFQV als Modulbaukasten 1 bis 3 Tage:

    • Modul 1 – Ökonomisches Fahren, Klima/Umwelt
    • Modul 2 – Gesetze Güter-/Personenverkehr, Sozialvorschriften
    • Modul 3 – Fahrsicherheit / Fahrzeugtechnik
    • Modul 4 – Gesundheit, Ernährung, Bewegung / Kommunikation
    • Modul 5 – Ladungssicherung